C-Lizenzen laufen in 2025 ab

Der NFV-Kreis Rotenburg möchte hiermit auf den Ablauf der Gültigkeitsdauer der Trainerlizenzen in 2025 hinweisen.

Trainer*innen mit C, B+, A und Pro Lizenz sind gemäß der DFB-Ausbildungsordnung angehalten, ihrer Fort-bildungspflicht nachzukommen. Innerhalb von drei Jahren müssen alle Lizenzinhaber*innen 20 Lerneinheiten (LE) an Weiterbildung nachweisen. Es erfolgt kein Übertrag von zu viel absolvierten Fortbildungseinheiten, da diese im jeweiligen Gültigkeitszeitraum der Lizenz erfolgen müssen.

Um die erforderlichen Lerneinheiten für die in 2025 auslaufende Trainerlizenzen ermöglichen zu können, bietet der Qualifizierungsausschuss des NFV-Kreis Rotenburg aktuell folgende Fortbildungsangebote an:

Weitere Angebote befinden sich in der finalen Abstimmung und werden zu gegebener Zeit im NFV-Veranstaltungskalender auf der Homepage des Niedersächsischen Fussballverbandes veröffentlicht. Zudem bieten auf der Plattform auch angrenzende Kreisverbände ihre Fortbildungsmaßnahmen als Präsenz- oder Onlineangebote an.

Bei den unterstrichenen Textpassagen sind Verlinkungen zu den jeweiligen Internetseiten hinterlegt. Die Anmeldungen können ausschließlich online über das hinterlegte Anmeldeportal der einzelnen Fortbildungsmaßnahmen erfolgen (via Schaltfläche unten rechts: „JETZT ANMELDEN“).


Hinweise zur Verlängerung von Lizenzen:

  • Der abschließende Antrag auf Verlängerung der Trainerlizenz muss mit den entsprechenden Nachweisen über den zuständigen Koordinator oder Vorsitzenden des zuständigen Kreisqualifizierungsausschusses erfolgen.
  • Eine direkte Einreichung der Lizenz bei der NFV-Akademie ist nicht möglich!
  • Dem Antrag auf Lizenzverlängerung muss ein Erweitertes Führungszeugnis vorliegen (nicht älter als 3 Monate), welches schriftlich (siehe Download) bei der zuständigen Meldebehörde angefordert werden kann.
  • Ferner ist dem NFV-Kreis Rotenburg gem. NFV-Finanz-/Wirtschaftsordnung eine Gebühr in Höhe von 60 € zu überweisen, die sich aus 40 € Lehrgangspauschale und 20 € Bearbeitungsgebühr ergibt.
  • Weitere Infos zur Lizenzverlängerung sind der hinterlegten Anleitung zu entnehmen.
  • Alle weiteren Details können in der DFB-Ausbildungsordnung (§27) eingesehen werden.

Autor: Günter Sievers, Kreisvorstand