Trainerlizenzen verlängern: So funktioniert es

Trainerinnen und Trainer mit einer DFB-C-Lizenz müssen ihre Qualifikation regelmäßig erneuern. Die Lizenz ist jeweils drei Jahre gültig und kann durch den Nachweis entsprechender Fortbildungsmaßnahmen verlängert werden. Aus aktuellen Anlass zeigen wir, wie das geht.

Für eine reguläre Verlängerung sind innerhalb der dreijährigen Gültigkeitsdauer Fortbildungen im Umfang von insgesamt 20 Lerneinheiten (LE) erforderlich. Diese können im Rahmen einer oder mehrerer anerkannter Veranstaltungen absolviert werden. Dazu zählen unter anderem Fortbildungsangebote des NFV sowie Formate wie das DFB-Spielmobil oder der DFB-Trainingsdialog. Von den insgesamt 20 Lerneinheiten dürfen maximal zehn im Online-Format erworben werden.

Nach Abschluss der Fortbildung muss ein Antrag auf Lizenzverlängerung gestellt werden. Neben den Teilnahmebestätigungen ist hierfür auch ein aktuelles einfaches Führungszeugnis im Original einzureichen. Zuständig ist in der Regel der Qualifizierungsausschuss des NFV-Kreises, bei dem der Trainer beziehungsweise der Verein gemeldet ist. Empfohlen wird, den Antrag im letzten halben Jahr der Lizenzgültigkeit einzureichen.

Für die Verlängerung fällt eine Gebühr von insgesamt 60 Euro an. Diese setzt sich aus 40 Euro für dezentrale Lehrgangskosten sowie 20 Euro Bearbeitungsgebühr zusammen. Nach Prüfung der Unterlagen durch den zuständigen Kreisqualifizierungsausschuss erfolgt die Weiterleitung an die NFV-Akademie, die die Verlängerung abschließend bearbeitet und die neue Lizenz ausstellt.

Auch nach Ablauf der Lizenz besteht die Möglichkeit einer Verlängerung. Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Ablauf genügt ebenfalls der Nachweis von 20 Lerneinheiten, wobei auch hier höchstens zehn Lerneinheiten online absolviert werden dürfen. Zusätzlich ist eine Ablaufgebühr zu entrichten. Die neue Gültigkeitsdauer beginnt in diesem Fall rückwirkend mit dem ursprünglichen Ablaufdatum der Lizenz.

Ist die Lizenz bereits länger als drei Jahre abgelaufen, gelten strengere Vorgaben. Sofern sie noch beim NFV registriert ist, müssen kostenpflichtige Fortbildungen im Umfang von insgesamt 80 Lerneinheiten nachgewiesen werden. Wurde die Lizenz hingegen bereits aus dem Verbandsregister entfernt, ist die vollständige C-Lizenz-Ausbildung erneut zu absolvieren.

Mit diesen Regelungen soll sichergestellt werden, dass Trainerinnen und Trainer ihre fachlichen Kenntnisse kontinuierlich aktualisieren und den aktuellen Anforderungen im Fußball gerecht werden.


Autor: Lennart Blömer